Das Ersttrimesterscreening ist die erste große Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft und findet zwischen 12.-14. Schwangerschaftswoche statt.
Teil der Untersuchung ist einerseits die Berechnung eines individuellen Risikos für die häufigsten Chromosomenstörungen – Trisomie 21 (Down Syndrom), Trisomie 18 (Edwards Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau Syndrom). Das Risiko wird Anhand des Alters der Patientin und spezifischen Ultraschallmarkern (Nackentransparenz, Nasenknochen, spezifische Blutflussmuster) berechnet.
Zudem werden die Entwicklung des Kindes und seine Organe untersucht. Dabei wird großen Wert auf das kindliche Herz gelegt, denn viele Herzfehler können bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erkannt werden, obwohl das Herz zu diesem Zeitpunkt erst so groß ist wie ein Reiskorn.
Das Ersttrimsesterscreening kann mit einem Nicht-invasiven Bluttest für Chromosomenstörungen kombiniert werden. (s. Abschnitt NIPT)
Der Vorteil des Ertstrimesterscreenings ist die frühe Entdeckung von angeborenen Entwicklungsstörungen. Bei optimalen Sichtbedingungen können die Ärzte einen Großteil der Fehlbildungen schon im 1. Trimester sehen. Durch das Entdecken von Auffälligkeit in diesem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft haben die Eltern ausreichend Zeit, um sich von den erfahrenen Ärzten der Praxis, Humangenetikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderkardiologen und weiteren Spezialisten beraten lassen und dann die richtigen Entscheidungen über den weiteren Schwangerschaftsverlauf zu treffen.
Besonders sinnvoll ist das Ersttrimesterscreening bei Risikoschwangerschaften (Diabetes, Bluthochdruck, Autoimmunerkrankungen, Mehrlinge etc.) Hier lassen sich zudem die Risiken für eine Frühgeburt oder eine hypertensive Schwangerschaftserkrankung (Schwangerschaftsvergiftung) individuell abschätzen und noch im ersten Trimester einen „Fahrplan“ für die Schwangerschaft erstellen.